Das in Cottbus ansässige Finanzgericht Berlin-Brandenburg ist seit dem 1. Januar 2007 das gemeinsame und einzige obere Landesgericht der Länder Berlin und Brandenburg der Finanzgerichtsbarkeit. Das Finanzgericht ist das für Steuerrechts- und Zollrechtsstreitigkeiten zuständige Gericht. Darüber hinaus entscheidet es auch über Kindergeld, Steuerberatungsangelegenheiten, Eigenheim-, Investitions- und Altersvorsorgezulage. Das Finanzgericht ist ein Fachgericht, das von den Verwaltungsbehörden (Finanzämtern, Zollamt und Familienkasse) ebenso unabhängig ist wie von der Regierung oder dem Gesetzgeber.
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